ARBEITSSCHUTZ

Umfassender Full-Service-Dienstleister mit dem geprüften Arbeitsschutz-Know-How.

UNSERE ARBEITSSCHUTZ-MAßNAHMEN

Die Gesundheit und der Schutz aller Mitarbeiter zu wahren ist eine der gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers. Wir helfen Ihnen diesen Pflichten nachzukommen, damit Sie als Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter auf der sicheren Seite sind.

Ein sicherer Arbeitsplatz ist ein wichtiger Baustein in der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut ihr Unternehmen in allen relevanten Fragen des Arbeitsschutzes gemäß DGUV Vorschrift 2 und §2 ASiG

  • Beratung bei der Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
  • Bestellung eines Betriebsarztes
  • Erstellung von Arbeitsschutz-Unterlagen (z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Maschinen-Betriebsanweisungen, etc.)
  • Schulung von Mitarbeitern zu sicherheitsrelevanten Themen (z.B. Sicherheitsbelehrungen/-unterweisungen, Erste-Hilfe-Schulungen)

Ohne Strom läuft nichts. Computer, Werkzeug, Kaffeemaschine und Lampen sind nur ein paar Beispiele, die unsere tägliche Arbeit ungemein erleichtern. Um einen einwandfreien Betrieb sicher zu stellen, prüfen unsere Elektrofachkräfte Ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 und erstellen für Sie die dazugehörige ordnungsgemäße Dokumentation.

Zusätzlich unterrichten wir gerne auch Ihre Angestellten über die Gefahren fehlerhafter elektrischer Geräte und wie man diese Gefahren erkennt und vermeidet.

Wir erstellen für Sie eine individuelle Gefährdungsanalyse für Ihr Unternehmen, um mögliche Gefahren für Sie und Ihre Arbeitnehmer zu erkennen und erarbeiten geeignete Maßnahmen um die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.

Regale spielen in Ihrem Lager eine tragende Rolle. Neben der wöchentlichen Sichtprüfung durch einen betriebsinternen Beauftragten ist eine jährliche Prüfung gemäß DIN EN 15635 notwendig um den sicheren Betrieb Ihrer Regalanlage zu gewährleisten. Gerne übernehmen wir die jährliche Inspektion Ihrer Regalanlage, entsprechend der geltenden Vorschriften, inklusive Dokumentation für Sie.

Wer hoch hinaus will, braucht gelegentlich ein Hilfsmittel. Leitern, Tritte und Rollgerüste sind Arbeitsmittel, die gemäß der Betriebssicherheitsverordnung mindestens jährlich auf ihren einwandfreien Zustand hin von einer befähigten Person überprüft werden müssen. Wir führen die Prüfung und die Dokumentation entsprechend DGUV-Information 208-016/201-011 unter Berücksichtigung der DIN EN 131/DIN EN 1004 für Sie an Ihrem Standort durch.

Gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) müssen Arbeitgeber vor Inbetriebnahme von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 (zum Beispiel medizinische oder industrielle Laser) einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen.

Unsere zertifizierten Laserschutzbeauftragten übernehmen gerne diese Aufgabe und erstellen für Sie ein entsprechendes Sicherheitskonzept sowie Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Laserstrahlung am Arbeitsplatz.

Anschlag- und Lastaufnahmemittel sind regelmäßig hohen physikalischen Belastungen ausgesetzt und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit. Neben der Prüfung durch den Benutzer vor jedem Einsatz ist die jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen unabdingbar. Gerne übernehmen wir die jährliche Prüfung gemäß DGUV Regel 100-500 für Sie.

Scheuen Sie sich nicht, uns bei Ihren individuellen Arbeitsschutzanforderungen zu kontaktieren.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.